Diskussion:Anschlag in Hanau 2020
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Belege
[Quelltext bearbeiten]Vor und zum Jahrestag des Anschlags am 19.2.2021 werden viele Berichte erscheinen. Ich bitte darum, diese hier unsigniert und unkommentiert zu sammeln, damit man erstmal einen Überblick erhält. EinBeitrag (Diskussion) 06:39, 16. Feb. 2021 (CET)
- 2020
- Barbara Junge: Editorial zum Dossier nach Hanau: Offene Grenzen. taz, 26. Februar 2020
- Theo Sommer: Es ist beschämend, wenn die Erinnerung keine Wirkung mehr hat. Zeit, 25. Februar 2020
- Volker Weiß: Rechtsterrorismus Das Terrornetz des Einzeltäters. Spiegel Online, 23. Febraur 2020
- Kai Küstner: Hanau und die Rolle der AfD. Tagesschau.de, 21. Februar 2020
- Konrad Litschko: Hanau nach dem Attentat: Die Zeit der Worte ist vorbei. taz, 21. Februar 2020
- Blyth Crawford, Florence Keen: The Hanau Terrorist Attack: How Race Hate and Conspiracy Theories Are Fueling Global Far-Right Violence. CTC, Band 13, Ausgabe 3, März 2020
- Gregor Haschnik, Yağmur Ekim Çay: Ein Schuss in Hanau, der retraumatisiert. FR, 24. August 2023
- Das Terrornetz des Einzeltäters. Ein Gastbeitrag von Volker Weiß. Spiegel Online, 23. Februar 2020
- 2021
- Sascha Lobo: Die migrantische Wut darf nicht länger ignoriert werden. Spiegel Online, 17. Februar 2021
- Hanau erinnert mit «digitalem Denkmal» an Anschlag. Welt Online, 17. Februar 2021
- Michael Borgers: Nach dem Terroranschlag von Hanau: Eine Zeitung entdeckt ihre Stadt neu. DLF, 17. Februar 2021
- Tülay Karakus: Rassismus in Deutschland: Ein Jahr nach Hanau: Und jetzt? Zeit Online, 16. Februar 2021
- Andrea Dernbach: Migrantenorganisationen zu Hanau: "Größte Zweifel an Aufklärungsbereitschaft". Tagesspiegel, 16. Februar 2021
- Annette Ramelsberger: Anzeige gegen Vater des Hanau-Attentäters. SZ, 16. Februar 2021
- Ein Jahr nach Hanau: Mehr Einsatz gegen Rassismus gefordert. Tagesschau.de, 16. Februar 2021
- Konrad Litschko: Angehörige zum Jahrestag in Hanau: „Wir werden keine Ruhe geben“. taz, 15. Februar 2021
- Klaus Theweleit: Attentäter von Hanau: Psychogramm eines Killers. taz, 14. Februar 2021
- Rassistischer Anschlag: Münchner Polizei kannte Hanau-Attentäter. SZ, 4. Mai 2021
- Rassistischer Anschlag: Angehörige fordern Aufklärung in Hanau-Untersuchungsausschuss. Spiegel Online, 3. Dezember 2021
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5539640
Der nun im Juni in der Benjamin-Franklin-Straße angeschossene war ja im Feb. 2020 in der "Arena Bar & Cafe" nicht zugegen. (Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović, starben in der Bar. Warum schreibt taz von Mercedes?)
"Das Warten auf die Polizei und den Krankenwagen habe seinen Sohn zusätzlich traumatisiert, er könne nur noch bei offener Tür schlafen. Jetzt kämen auch die Erinnerungen an den rassistischen Anschlag von 2020 bei ihm und seinem Sohn wieder hoch. „Daran wollte ich mich nicht wieder erinnern. Seitdem habe ich mich selbst verloren“, erzählt der Vater, der der Eigentümer des früheren Kiosks am Kurt-Schuhmacher-Platz – dem zweiten Tatort des Anschlags – war." https://www.fr.de/politik/hanau-attentat-rechtsextremismus-rassismus-schuetze-schuesse-polizei-taeter-reportage-92477584.html
"Bereits vor Jahren hatten das Ordnungsamt und die Polizei festgestellt, dass der Notausgang widerrechtlich verschlossen war. .. Die Stadt Hanau hatte nach Angaben des VGH dem Betreiber aufgrund zahlreicher Rechtsverstöße [wg. wiederholten Betäubungsmittelsicherstellungen in der Arena Bar] aus den Jahren 2016 bis 2018 bereits 2018 den Betrieb der Arena Bar untersagt, was Ende 2019 rechtskräftig wurde. Der Betreiber habe daraufhin das Lokal zum 1. Januar 2020 zum Schein an einen Bekannten verpachtet, sei aber weiter dort als Chef aufgetreten." https://www.hessenschau.de/panorama/zweiter-tatort-bei-hanauer-anschlag-betreiber-von-arena-bar-darf-keine-gaststaetten-mehr-fuehren-v1,hanau-anschlag-bar-betreiber-100.html https://www.hessenschau.de/politik/landtag/attentat-von-hanau-landtag-glaubt-ex-bar-betreiber-nicht-v1,hanau-aussschuss-notausgang-bar-betreiber-100.html
"Die Anzeigeerstatter, zwei Überlebende des Anschlags sowie drei Angehörige eines Getöteten, erheben im Wesentlichen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. ... Er habe den Zeugen E. rausgeschmissen, als er ihn beim Konsum von Drogen beobachtet habe. Der Beschuldigte Ö. gab bei der Durchsuchung spontan an, dass er nur auf dem Papier „Besitzer“ Arena Bar sei. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes betreffend den Anschlag vom 19.02.2020 wurde der G. am 04.03.2020 zeugenschaftlich vernommen. Hier gab er an, dass er die Arena Bar seit dem 01.01.2020 an den Ö. vermietet habe. Er selbst habe eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielautomaten in der Bar. Am Abend des Anschlags sei er angerufen worden. Ihm sei mitgeteilt worden, dass es in seinem Laden eine Schießerei gegeben habe. Daraufhin sei er dorthin gefahren und habe der Polizei gegenüber erklärt, dass er der Eigentümer sei und bei der Sicherung der Videoüberwachungsaufnahmen geholfen." https://cdn.prod.www.spiegel.de/media/e9c39caf-260a-48c3-a2fe-025e5dcd5e20/Presseinformation%20vom%2026.08.2021.pdf
Wer war nun beim Anschlag der verantwortliche Betreiber? Papa G., sein Sohn oder Bekannter Ö.? --Virtualiter (Diskussion) 16:42, 24. Aug. 2023 (CEST)
Gründliche Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Eine gründliche Überarbeitung dieses Artikels ist durchaus angebracht. Journalistische Quellen sind dem Ziel der WP, hier eine Enzyklopädie zu schaffen grundsätzlich nicht angemessen und können nur aus Aktualitätsgesichtspunkten überhaupt Bestand haben. Dadurch ergeben sich auch diverse Ungenauigkeiten, Unrichtigkeiten und Fehldarstellungen.
Konkret nur aus dem Absatz „Konflikte mit der Justiz“:
- Aufgrund einer Anzeige wird niemand in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Da fehlt ein wichtiger Zwischenschritt. Da geht es um ein zivilrechtliches Unterbringungsverfahren oder eine Aufenthaltsbestimmung durch einen Betreuer, die der vormundschaftlichen Genehmigung bedarf und wenn sie gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, strenge Voraussetzungen hat, die offenbar nicht erfüllt waren. Niemand kann allein wegen einer psychischen Erkrankung zwangsweise psychiatrisch behandelt werden, geschweige denn eingesperrt werden.
- Ein Formfehler kann zwar im weiterer Folge zur Einstellung eines Strafverfahrens führen, ist aber nicht der (alleinige) Grund für die Einstellung. Hier kann der Fehler ein Geständnis bei einer Vernehmung ohne die erforderliche Belehrung gewesen sein im Zusammenhang mit dem Fehlen weiterer Beweismittel.
- Zu einem Eintrag im Bundeszentralregister kommt es nur aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafprozess. Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren führt aber nicht einmal notwendig zu einer Anklage. Hier werden wichtige Zwischenschritte einfach übersprungen, wodurch ein schiefes Bild entsteht. Zudem: Eine Verurteilung wird zwar ins Zentralregister eingetragen, doch erscheint sie notwendig nur in einer unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, die nicht jeder Auskunftsberechtigte erhält. Außerdem können Einträge gelöscht werden und können dann dem Betroffenen idR nicht mehr vorgehalten werden.
- Eine Stadtverwaltung kann eine (vermeintliche) Straftat anzeigen, nicht aber selbst anklagen. Dazu ist allein die Staatsanwaltschaft, gelegentlich in Steuersachen auch die Finanzbehörden befugt.
--Hajo-Muc (Diskussion) 13:22, 6. Jun. 2024 (CEST)
- Leider fehlen Deinem über 2000 kb langen Senf jegliche Belege. Schade, sonst hätte man damit was anfangen können. EinBeitrag (Diskussion) 15:15, 6. Jun. 2024 (CEST)