Zain (Einheit)

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Der Zain war ein Volumenmaß für Braunkohle im Herzogtum Nassau und Holzkohle im Siegerland sowie angrenzendem Sauerland, dort gelegentlich auch Tain genannt.

Trotz Gesetz vom 12. Dezember 1851 über die Einführung des neuen Maß- und Gewichtssystems mit Wirkung vom 1. April 1853 waren vereinzelt alte Maße weiter in Gebrauch.[1] Das Maß konnte in Halbe- und Viertelzain geteilt werden.

Nach anderer Quelle[2] waren es nur 20 Kubikwerkfuß.

Für das Siegerland gibt Irle[3] als Maß für Holzkohle an: "1 Wagen Holzkohle = 1 großes oder 2 kleine Fuder = 36 Zain = 2500–2600 Pfund".

In Bayern wurde auf Erlass des königlichen Ministerium des Innern vom 7. März 1846 das neue Kohlenmaß in Bayern, der Münchner Kohlensack, eingeführt und war bereits rückwirkend ab 1. März 1846 gültig.[4]

  • 2 Zaine (Körbe) = 32 Kubikfuß

Der Zain wurde mit den nachfolgenden Innen-Abmessungen festgelegt und war „gehörig“ zu rütteln, um die leeren Räume auszufüllen. Vorgeschrieben war Föhrenholz für das Maß.

  • Länge = 3 Schuh 2 Zoll und 9 Linien
  • Breite = 2 Schuh 10 Zoll
  • Höhe = 1 Schuh 9 Zoll
  • Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde und des Wechsel-Staatspapier-, Bank- und Aktienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 478.

Einzelnachweise

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  1. Eduard Döring: Handbuch der Münz-, Wechsel-, Maß- und Gewichtskunde..., Verlag J. Hölscher, Koblenz 1862, S. 507, 508.
  2. Christian Nelkenbrecher: J. C. Nelkenbrecher’s Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde. Sandersche Buchhandlung, Berlin 1828, S. 526.
  3. Trutzhart Irle: Werteinheiten der älteren Wirtschaft des Siegerlandes. Siegen 1970, S. 7.
  4. Intelligenzblatt der Königlichen Regierung von Oberbayern, Oberbayern (Regierungsbezirk) München 1846, S. 24.