Kategorie Diskussion:Herzog (Schleswig-Holstein)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 82.82.245.153 in Abschnitt Zwei Herzogtümer
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Einordnung in Haus Oldenburg

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Ich halte die Einordnung dieser Kategorie in die Kategorie:Haus Oldenburg für unglücklich, wahrscheinlich werde ich sie in der nächsten Zeit entfernen. Grund: Ein "Haus" bezeichnet die Familienzugehörigkeit einer Person. Die Definition als "Herzog" bezeichnet hingegen eine Zuordnung zu einer Herrschaft/einem Herrschaftsbereich (einem Herzogtum). Das kann im Laufe der Zeit durchaus auseinanderlaufen (auch wenn es in diesem Spezialfall nicht so sein mag). Es wäre deshalb sinnvoller, das getrennt zu halten. --Hansele (Diskussion) 20:02, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Zwei Herzogtümer

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Korrekterweise müsste die Kategorie auch in Herzog (Holstein) und Herzog (Schleswig) aufgespalten werden, da es sich um zwei Herzogtümer handelte. Gruß Jens, --82.82.245.153 10:58, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten