Diskussion:Verbotsgesetz 1947

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Letzter Kommentar: vor 18 Tagen von 0000ff in Abschnitt Deutsches Pendant
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Hakenkreuz?

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Im ganzen Artikel kommt keines der Worte Hakenkreuz, Symbol oder Zeichen vor.

Die Hakenkreuz-Rune ist jedoch augenscheinliches, und besonders bekanntes Merkmal für Deklaration oder Propaganda.

Eine Aussage dazu fehlt. Helium4 (Diskussion) 20:32, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kenne mich mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber ist da nicht eher das Abzeichengesetz einschlägig? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:41, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Novelle

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Im Text heißt es "Der Schillingbetrag im Gesetz wurde seit 1945 nie wertangepasst oder auf Euro umgestellt". Allerdings steht im verlinkten Gesetz "mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005212). Es scheint, als sei der Artikel nicht mehr aktuell. -- Live Long and Prosper Motte001Diskussion22:25, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Deutsches Pendant

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Mir fehlt ein Hinweis (ggf als Siehe auch) auf eine entsprechende gesetzliche Regelung in Deutschland, vielleicht kann das jemand ergänzen? --0000ff (Diskussion) 13:52, 15. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Unter Siehe auch standen schon deutsche Regelungen, habe eine weitere ergänzt. Eine genaue deutsche Entsprechung dürfte es nicht geben. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:32, 15. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
merci! --0000ff (Diskussion) 00:24, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten