Diskussion:Seitenpuffer (Beschluss)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Lemma
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Lemma / Einleitung/ Anmerkungen

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  • Seitenpuffer ist etwas technisches, das Lemma sollte "Fall" oder "Urteil" enthalten.
  • Einleitung ist schwer verständlich
  • Weiterhin ist der Abschnitt Amerkungen völlig untypisch für einen enzyklopädischen Artikel

--Avron 13:53, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Avron, zu Deinen Argumenten

  • "Seitenpuffer ist etwas technisches, das Lemma sollte "Fall" oder "Urteil" enthalten." - habe ich erledigt
  • "Einleitung ist schwer verständlich" - siehe unten
  • "Weiterhin ist der Abschnitt Amerkungen völlig untypisch für einen enzyklopädischen Artikel" Wir können versuchen, es in "Bedeutung des Beschlusses für die Entwicklung der Softwarepatentierung" umzuformulieren und bereits teilweise in die Einleitung einarbeiten. Hierzu sollten wir aber erst Swen als Hauptautor fragen.

Viele Grüße --Rechercheur 10:17, 23. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

  1. bei Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten hatte ich hinter den Titel "(BGH)" eingefügt, was mir gestrichen wurde. Darum hatte ich es bei Seitenpuffer gleich weggelassen. Im Rechtsportal hab ich leider auch keine allgemeine Regel gefunden, mit der Beschlüsse und Urteile von Gerichten zu bezeichnen sind.
  2. Nicht nur die Einleitung ist schwer verständlich. Das ganze Urteil ist nicht leicht verständlich und hat bereits zu den unterschiedlichsten Auslegungen geführt. Der BGH hat sich nur in "Suche fehlerhafter Zeichenketten", "Sprachanalyseeinrichtung" und "Logikverifikation" auf "Seitenpuffer" bezogen. Diese Auslegungen will ich noch anfügen. In der Literatur wird "Seitenpuffer" meist zur Auslegung von § 1 Abs (3) mit (4) PatG herangezogen, obwohl "Seitenpuffer" noch nach dem 1968er Gesetz erlassen wurde. Auch das wollte ich noch einfügen. Ich war nur gerade sehr mit einer Stellungnahme zur G_3/08 beschäftigt.
  3. Mit der Umformulierung hab ich keine Probleme, im Gegenteil (Im Wiki gilt: "nur Mut"). Je mehr sich beteiligen, umso weniger schlagen meine persönlichen Ansichten durch. Den Abschnitt hab ich auch nur deshalb "Anmerkungen" genannt, weil er sicherlich noch nicht ganz frei von meinen eigenen Wertungen ist, auch wenn ich mich so nahe wie möglich an dem vermeintlichen Sinngehalt des Beschlusses zu halten versucht habe. Also frisch ans Werk.

Unter meinen Benutzerseiten habe ich zudem noch viele andere Baustellen von einschlägigen Beschlüssen zur Softwarepatentierung, die ich noch einstellen will, bevor ich mich an Softwarepatent wage, also bitte um Nachsicht, wenn ich nicht immer gleich reagiere. --Swen 23:05, 23. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Vielleicht hillft ein Vergleich mit dem Artikel Lüth-Urteil, der als lesenswert eingestuft wurde. Ich werd mal nachdenken, wie sich Einleitung, Sachverhaltsdarstellung und Gliederung des Artikels verbessern lassen. --Swen 23:06, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 00:49, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Lemma

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Der Klammerzusatz „(Beschluss)“ kann weg, weil „Seitenpuffer“ direkt hierhin weiterleitet. Am Anfang könnte ja noch per Begriffsklärungsbaustein auf den Cache verwiesen werden. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 17:15, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten