Diskussion:Resozialisierung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Viel Literatur
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Geschichte des "Resozialisierungswesens"

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Gibt es jemand, der vielleicht etwas zur Geschichte des "Resozialisierungswesens" schreiben kann? (z.B. welche Institutionen (stationäre, nichtstationäre) es für welche Gruppen (Jugendliche, Straffällige, ...) gab? Wäre schön! Jetzt ist der Artikel noch arg mager! --84.159.160.3 21:17, 13. Jan 2006 (CET)

Veweisen sollte man vielleicht auf das historische Gefängis bzw. Zuchthaus von Amsterdam (das sogenannte "Rasphuis"), in dem unter protestantischen Einfluss wohl weltweit zum ersten Mal im Strafvollzug der Erziehungsgedanke in den Vordergrund gestellt wurde, verweisem. Von Holland aus verbreiteten sich diese Gedanken in Westeuropa, Nordeuropa und Mitteleuropa.--87.155.37.181 05:30, 31. Mär. 2013 (CEST)Beantworten

Sozialprognosen

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Ich habe im Folgenden einige Fälle gescheiterter Resozialisierungen aus jüngerer Zeit aufgelistet, die in den Medien größere Resonanz fanden (möglicherweise funktionieren die Links nicht mehr, müsste dann nachrecherchiert werden).

  • Fall Stephanie Rudolph aus Dresden: Der Täter Mario M. hatte die 13-jährige Stephanie am 11. Januar 2006 auf dem Weg zur Schule entführt, fünf Wochen lang in seiner Wohnung gefangen gehalten und über 100 mal mißbraucht.(Quelle) Im Juli 1999 wurde er wegen Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Nach zwei Dritteln der Zeit wurde er entlassen, man erließ ihm die Reststrafe Ende 2005, nachdem ihm die Löbauer Gutachterin und Psychologin Cornelia Sch. wegen seiner „absolut beanstandungsfreien Bewährungszeit“ attestierte, „dass eine gleichgelagerte oder ähnliche Tat eher nicht zu erwarten“ sei. (Quelle)
  • Fall Levke: Der Mörder der kleinen Levke, Marc H., wurde bereits 1994 wurde wegen versuchter Vergewaltigung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im Jahr 2000 lief ein Verfahren gegen ihn, weil er ein 17-jähriges, geistig behindertes Mädchen in sein Auto gelockt und gefesselt haben soll. Dieses Verfahren wurde wegen der schwachen Beweislage eingestellt. (Quelle)
  • Fall Peter: Der 28jährige Martin P. missbrauchte und ermordete den neunjährigen Peter aus München im Februar 2005. Erst im April 2004 wurde er aus neuneinhalbjähriger Jugendhaft wegen Mordes an einem Elfjährigen entlassen, den er 1994 mit 70 Messerstichen ermordet hatte. (Quelle)
  • Ende 1994 hatte der 37-jährige Jens A. zusammen mit Sandro P. in Berlin den achtjährigen Daniel von einem Spielplatz entführt und ihn sexuell missbraucht. Sein Komplize brachte das Kind um. Jens A. wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, sein Komplize erhielt wegen Mordes eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Jens A. war am 21.02.2006 freigekommen, nachdem ihm zwei Gutachten die Ungefährlichkeit bescheinigten und hat kurz nach seiner Haftentlassung mindestens zwei Jungen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren missbraucht. (Quelle)
Nachbericht (25.10.2007): Am 24. Juli 2006 kam Jens A. ohne Anklageerhebung frei. Nun wurde Jens A. festgenommen, da er am 21.07.2007 wieder einen zehnjährigen Jungen in Köln entführt und ihn in seiner Wohnung sexuell missbraucht haben soll. (Welt online, 24.10.2007, Tagesspiegel, 25.10.2007)
  • Fall Carolin: Der 29-jährige Maik S. hat die 16-jährige Carolin aus Graal-Müritz am 15. Juli 2005 bei einer Fahrradtour in der Rostocker Heide überfallen, vergewaltigt und mit Steinschlägen gegen Kopf und Hals getötet. Erst kurz zuvor war der Mann nach sieben Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hatte eine Haftstrafe wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verbüßt. (Quelle)
  • Der 36jährige Andreas B. mißbrauchte und würgte eine 12jährige am Rand des Fan-Festes in Heiligengeistfeld. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover teilte mit, dass der Verdächtige bereits im September 2005 vom Amtsgericht Hannover wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Er hatte die Tat damals gestanden. (Quelle 1, Quelle 2)
  • Ein zwölfjähriger Schüler aus Nordrhein-Westfalen wurde im Juli 2006 in Legden von einem 43jährigen, der bei einem Kart-Rennen als ADAC-Mitarbeiter auftrat, mit dem Versprechen einen Lamborgini zu sehen ins Auto gelockt, entführt und in einem Wohnwagen gefesselt, mißhandelt und sexuell mißbraucht. Der Junge konnte sich am nächsten selbst Tag befreien. Der Mann hatte in der Vergangenheit bereits wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verbüßt. (Quelle)
  • Fall Mitja: Dem 43-jährigem mehrfach vorbestraftem Sexualstraftäter Uwe K. wird vorgeworfen den neunjährigen Jungen Mitja im februar 2006 sexuell missbraucht und ermordet zu haben. (Quelle)
  • Fall Enis (Frankreich): Seit 1975 hatte der jetzt 61-jährige homosexuelle Pädophile Francis E. wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs drei längere Freiheitsstrafen, insgesamt 18 Jahre, abgesessen. Kurz nach seiner Entlassung am 2. Juli 2007 wurde er rückfällig: Vergangene Woche entführte er den fünfjährigen Enis im nordfranzösischen Roubaix und missbrauchte ihn. Er war von Experten als gefährlich und kaum resozialisierbar eingestuft worden. ([1], [2])


Wäre es möglich im Artikel folgende Fragen bezüglich schwerer Straftaten zu beantworten?

  • Anhand welcher Kriterien wird eine Sozialprognose erstellt?
  • Wie hoch ist die „Trefferquote“ bei den Sozialprognosen?
  • Wie hoch sind die Rückfallraten je nach Delikt?
  • Welches prognostizierte Rückfallrisiko wird für den Verzicht auf Sicherheitsverwahrung im konkreten Fall und generell als akzeptabel angesehen?
  • Welches sind die Rechtsgrundlagen, die das Recht von zukünftigen Wiederholungstätern über das Recht der Öffentlichkeit auf Schutz vor selbigen stellen? Nach welchen Kriterien wird das Recht von Tätern auf eine „2. Chance“ gegen das Recht von Kindern u. a. potentiellen Opfern auf Leben und körperliche Unversehrtheit abgewogen. (Wertigkeit der Ziele des Strafvollzugs, Bestrafung und Resozialisierung vs. Opferschutz und Schutz der Gesellschaft?). Wie bewertet man in diesem Zusammenhang die unvermeidlich hinzunehmenden „tragischen Einzelfälle“ toter Kinder, wenn man die Resozialisierung von Psychopathen für notwendig hält?
  • Wer ist konkret verantwortlich für gescheiterte Resozialisierungen und Fehlentscheidungen? Inwieweit können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?
  • Wie reagiert die Politik auf ständig wiederkehrende Fehlentscheidungen und die offensichtliche Unmöglichkeit, eine zuverlässige Sozialprognose zu erstellen?

Dein Vorschlag

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hi,

finde ich eine sehr gute auflistung. aber sehr schwierig zu bearbeiten. dann hat man wieder das problem: deutschlandlastig. da geht es aber erst einmal los.

als nächstes wird in verschiedenen bundesländern vollkommen verschieden verurteilt. das gilt auch für sicherheitsverwahrung. siehe osten, sieh diesen schrägen fall des - war es ein mörder oder schänder? - mannes, der jetzt rund um die uhr von der quedlinburger polizei beobachtet wird - wegen einer "gesetzeslücke", über die in anderen bundesländern wahrscheinlich keiner auch nur ein wort verlieren würde.

außerdem ist es momentan etwas schwierig, weil alle bundesländer (es lebe die kleinstaaterei) eigene strafvollzugsgesetze entwerfen. für den vollzug der sicherungsverwahrung ist dies nicht unrelevant. in bayern z.b. wird mit der sicherungsverwahrung auch für jugendstrafgefangen geliebäugelt. was andere bundesländer machen - wer weiß es.

zu guter letzt muss trotz allem eine sachliche distanz gewahrt werden. es kann nicht sein, dass man sich in einer enzyklopädie über die ekligkeit einiger monstermäßig schrecklichen mitmenschen aufregt.

wenn du lust hast, würde ich mich unter den geäußerten vorbehalten sehr gern beteiligen.

--Galatea 23:00, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Mich würde auch die "Trefferquote" bei Sozialprognosen sowie die Erfolgsquote bei Resozialisierungsversuchen sehr interessieren, selbst wenn man diese aufgrund der bereits erwähnten "Kleinstaaterei" nur für ein Bundesland als Beispiel aufführen könnte.-- 80.171.16.39 20:31, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

"Kritik an der Resozialisierung" (entfernter Abschnitt)

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Ich habe die Auflistung von Straftaten nach Entlassung herausgenommen, weil sie nichts zum Thema Resozialisierung beiträgt, auch nicht zur "Kritik" an der Resozialisierung. Hier müssten erstmal Konzepte dargestellt werden, wie Resozialisierung geht, um diese dann zu kritisieren. Was hier stand, ist platte Polemik gegen den Umgang mit gefährlichen Straftätern und hat mit Resozialisierung und deren Diskussion zunächst nichts zu tun. Wenn bei den Tätern etwas schief gelaufen ist, und davon kann man wohl ausgehen, dann wäre eine Darstellung dessen sinnvoll und nicht die platte Aufzählung des Falles. Zumal bei schweren Straftaten nach der Haft ohnehin gefragt werden kann, ob erstens der Täter überhaupt Resozialisierungsangebote bekommen und vor allem zweitens: ob er sie angenommen hat. Erst dann lässt sich kritisieren. Gruß Wuselmart 14:01, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

In der englischsprachigen (d.h. der US-amerikanischen) Wikipedia besteht der entsprechende Artikel fast ausschließlich aus Kritik. Zu teuer und überhaupt ... naja, das dortige "Rechts"-System ist eher auf Rache ausgelegt. Vielleicht kann jemand ja diesen Unterschied auch mal herausarbeiten? -- 95.119.134.90 23:46, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Resozialisierungsfähigkeit und Resozialisierungswillen

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Heutzutage ist es hierzulande einhellige Meinung, daß die Resozialisierung der Straftäter ein Ziel des Strafvollzuges von höchster Priorität ist. Allerdings sollte man auch nicht verschweigen, daß manche Menschen objektiv nicht resozialisierungsfähig sind, und daß es auch Menschen gibt, die nicht resozialisierungswillig sind. Herauszufinden, wer resozialisierungsfähig und resozialisierungswillig ist, und wer nicht, ist sehr schwierig, und eines der größten Probleme für die Justiz und die Strafvollzugsbehörden.--87.155.37.181 05:23, 31. Mär. 2013 (CEST)Beantworten

Begriff

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Kann nicht auch "Rehabilitation" verwendet werden? --49.145.94.119 12:20, 16. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Hast Du einen Beleg, wo es so verwendet wird? Ich würde sagen, Resozialisierung ist die Wiederherstellung einer halbwegs normalen Integration in die Gesellschaft. Rehabilitation ist hingegen die Wiederherstellung eines guten Rufs, wie sie praktisch nur durch erwiesene Unschuld geschehen kann. Christian Wulff wird z.B. (egal, wie sein Prozess ausgeht) garantiert keine Resozialisierung benötigen. Es wäre ihm hingegen bestimmt sehr willkommen, wenn er durch das Urteil rehabilitiert wird. --Grip99 02:10, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 08:20, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Viel Literatur

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Es wird recht viel Literatur aufgelistet für den kleinen Artikel. Vgl. Wikipedia:Literatur.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:46, 28. Jun. 2020 (CEST)Beantworten