Diskussion:Produktinformationsblatt (Finanzberatung)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Artikel-Inhalt veraltet (erl.)

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Die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sind im Artikel nicht enthalten. Dadurch ist der Artikel m.E. veraltet. (nicht signierter Beitrag von Ingo.kuehling (Diskussion | Beiträge) 08:14, 29. Jul 2011 (CEST))

Das Produktinformationsblatt wird aktuell jetzt überwiegend als »Wesentliche Anlegerinformation« bezeichnet. Möglicherweise stimmt hier der Artikelname nicht mehr. Außerdem betrifft das PIB nur Finanzinstrumente und nicht wie in dem Artikel behauptet alle Bankprodukte. Wenn einzelne Kreditinstitute das PIB auf weitere Produkte ausweiten, ist das im Sinne der Verbraucher, aber nicht dem Gesetz geschuldet. Auch sind Vermögensverwaltungen oder Fondsgestützte Vermögensverwaltung sowie Geschlossene Fonds nicht einbezogen.--Calloberian 14:44, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo! Da die Informationen des Artikels veraltet sind und sich in den letzten 12 Monaten einiges bei dem Thema geändert hat, ich selbst aber zu wenig Ahnung auf dem Gebiet habe, hab ich mal den Überarbeiten-Baustein eingefügt. Vielleicht wird ja jemand, der auf dem Gebiet kompetent und aktuell informiert ist, darauf aufmerksam und kann den Artikel aktualisieren. Viele Grüße -- Kleiner Stampfi 09:11, 27. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo, Hinweis nach langer Zeit: Das Produktinformationsblatt und das KIID sind m. E. zwei unterschiedliche Dinge - schließlich ist das eine aufgrund einer nationalen Gesetzgebungsinitiative zustande gekommen, das andere aber durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Und selbst wenn das KIID irgendwann das PIB völlig verdrängen sollte, hätte das PIB m. E. noch einen eigenen Eintrag ohne Vermischung mit dem KIID verdient - und sei es nur als historische Besonderheit, an der sich Deutschland einige Jahre erfreuen durfte.Slunce (Diskussion) 09:59, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Aktuellen Stand nachgetragen und "Überarbeiten" entfernt. --80.133.135.214 00:00, 17. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 09:40, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Aktualisierung nötig

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"Für deutsche Investmentfonds ist die Weitergabe des KIID bereits verbindlich. Europäische Fonds können noch von einer Sonderregelung profitieren. Ihnen bleibt für die Umsetzung noch eine Frist bis spätestens zum 30. Juni 2012. Bis dahin darf als Ersatz ein PIB in Verbindung mit einem vereinfachten Verkaufsprospekt ausgegeben werden." klingt für mich nicht mehr aktuell.