Diskussion:Ignace Murwanashyaka

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:8108:9640:1884:4068:AF78:9F4C:522C in Abschnitt weiße Weste
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Festnahme

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Was passierte seit der Festnahme? Wurde Anklage erhoben (wenn ja, wo?), wurde er ausgeliefert, wieder freigelassen?--Antemister 11:38, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Hier der jüngste einschlägige BGH-Beschluss: [1] --[Rw] !? 19:21, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Prozessbeginn

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Zwei mutmaßliche afrikanische Kriegsverbrecher sollen von Baden-Württemberg aus Mord, Folter und Vergewaltigung im Kongo gesteuert haben. Ihre Verteidiger werfen der deutschen Justiz Parteilichkeit vor. Generator 12:50, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 02:06, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Einordnung der Person

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Könnte man hier nicht von einem Warlord sprechen, oder bestehen dafür zu viele Zweifel an seiner tatsächlichen Führungsgewalt? Im Endeffekt wurde er ja auch „nur“ für vereinzelte (natürlich trotzdem schreckliche) Verbrechen in Dörfern verurteilt, um ihn überhaupt bestrafen zu können. (Wie gesagt, nicht falsch verstehen.) Weiter scheint die Justiz sich nicht gewagt zu haben bzw. evtl. einfach nicht mehr gefunden zu haben, das direkt auf ihn zurückführt. Es wäre gut, wenn man Beurteilungen anführen könnte, die sich durch den Prozess vielleicht ein besseres Bild machen können von seinem wahren Einfluss und seiner Rolle im anhaltenden Bürgerkrieg im Kongo.--SamWinchester000 (Diskussion) 10:49, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Spiegel-Artikel sollte verlinkt werden

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Der bisher informativste Artikel, den ich über diesen Fall finden konnte: https://www.spiegel.de/plus/ignace-murwanashyaka-tod-nach-neun-jahren-in-u-haft-a-00000000-0002-0001-0000-000163511520 --2003:74:CF02:BADA:9428:F29A:A76E:9642 10:29, 25. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Präzisierung erforderlich

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"Murwanashyaka starb am 16. April 2019 im Universitätsklinikum Mannheim, wohin er bereits am 11. April aus der Krankenstation der Justizvollzugsanstalt Mannheim transferiert worden war." - soll dieser Satz ausdrücken, daß man in einem deutschen Hochsicherheitsgefängnis auch ohne natürliche Ursach sterben, d.h. ermordet werden kann? Um diesen Eindruck (und der in diesem Gefängnisse schon früher zu verzeichnenden "Vorkommnisse" (denen allensamt unglaubwürdige Darstellungen durch die Behörden folgten, was zumindest einen Anfangsverdacht begründet) zu vermeiden, sollte vielleich die genaue Todesursache und die Krankengescihchte erwähnt werden. Verwunderlich bleibt, daß ein bis dahin gesunder (nämlich: haftfähiger!) Kämpfer (sic.) "plötzlich" und scheinbar ursachenlos binnen kurzem "verstirbt". Die Parallelen zu Fällen im Sachsen-Anhaltinischen Polizeigewahrsam sind dabei ebenso erwähnenswert, wie eine genaue Beschreibung der Umstände, die zu Mehrjähriger Einzelhaft und sogar Isolierung(!) geführt haben, denn dauernde Isolierung ist Folter und somit im deutschen Strafvollzug nicht als Dauermaßnahme statthaft. So wie der Artikel den Fall darstellt, handelt es sich eindeutig um Justizmord und, indem dieser Mann seine Volksgruppe zu verteidigen versuchte, um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens der deutschen Justiz, nämlich Völkermord. Das kann's ja wohl nicht sein, oder? Entweder der Artikel verschweigt wesentliche Sachverhalte (dann sollte man ihn löschen oder ergänzen), oder wir haben es mit einem internationalen Justizskandal erster Klasse zu tun, nur vergleichbar mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Klein, diesem merkwürdigen Bundeswehr-"Bombenhelden" von Kundus (2009 ff.). Der Artikel sollte dringend überarbeitet werden! (nicht signierter Beitrag von 109.41.130.131 (Diskussion) 22:39, 22. Feb. 2020 (CET))Beantworten

weiße Weste

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10/2009 schrieb Schlindwein (taz) noch: " Brubacher lässt sich im Detail erklären, dass die ruandischen Hutu-Militärs im Exil bei der FDLR-Gründung 2000 Murwanashyaka zum Präsidenten auserkoren, weil er - anders als sie - in Hinsicht auf den Genozid eine weiße Weste hat und daher nach außen präsentabel ist." https://taz.de/!5154661/ --2A02:8108:9640:1884:4068:AF78:9F4C:522C 12:55, 9. Feb. 2023 (CET)Beantworten