Benutzerin:Senfsaat/Mehrphasenbuchführung

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Die Mehrphasenbuchführung stellt eine Erweiterung der Kameralistik dar und soll sowohl für Hoheitsverwaltungen als auch für Privatwirtschaftsverwaltungen (Bundesbetriebe, betriebsähnliche Einrichtungen) anwendbar sein. Die einzelnen Phasen sind dabei die Stufen zwischen Haushaltsplanung und Durchführung.

Die Mehrphasenbuchführung verfolgt 4 Ziele:[1]

Da in der kameralen Rechnung zwei getrennte Verrechnungskreise für Ausgaben und Einnahmen bestehen, ergeben sich folgende Phasen:

Ausgaben-Verrechnungskreis Phase Einnahmen-Verrechnungskreis Erklärung
Genehmigung 1 Genehmigung des Haushaltsvoranschlags durch Beschluss des Nationalrats, Landtags oder Gemeinderat.
Verfügung 2 Verfügung Die veranschlagten Mittel werden den berechtigten Stellen zur Verfügung gestellt.
Verpflichtung 3 Berechtigung Ein Auftrag wird vergeben (=Verpflichtung zur Ausgabe). Ein Auftrag wird angenommen (=Berechtigung zur Einnahme).
Schuld 4 Forderung (Bestellte) Leistung wird erbracht.
Zahlung 5 Zahlung Abstattung der Schuld bzw. Forderung.
Verzweigung 6 Verzweigung Bspw. für eine Bindung, Sperre oder Weitergabe von Ausgabenermächtigungen.

Diese phasenweise Darstellung "ermöglicht als Instrument der Liquiditätssteuerung kurzfristige Entscheidungen über notwendige Anpassungsmaßnahmen" [2] wobei "die Verbindung zwischen den einzelnen Phasen mit Hilfe der doppischen Buchungstechnik erfolgt."[3] Das Prinzip von Buchung-Gegenbuchung wird mit Soll-Haben Konten je Phase in diesen Buchführungsstil integriert.

  1. Reinbert Schauer: Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen. Linde: Wien, 2007 S. 38. ISBN 978-3-7073-1213-3.
  2. Kurt Promberger und Christian Pracher: Kosten- und Leistungsrechnung für die öffentliche Verwaltung. Österreichische Staatsdruckerei: Wien, 1991 S. 34. ISBN 3-7046-0266-3.
  3. Reinbert Schauer: Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen. Linde: Wien, 2007 S. 40. ISBN 978-3-7073-1213-3.