Benutzer:IUF Finanzberatung/Quotenregelung in der Autoversicherung

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Quotenregelung in der Autoversicherung

Nach einem Verkehrsunfall wird meistens nur mit der Kaskoversicherung abgerechnet. Damit verschenkt aber der Versicherungsnehmer bares Geld.

Die Quotenregelung sieht vor, je nach Schwere des Verschuldens bei einem Autounfall durch den Fahrer beziehungsweise Versicherungsnehmers, dass sich die Autoversicherungen anteilig an den Schadenssummen bei einem Verkehrsunfall beteiligen müssen.

Vom Versicherungsschutz ist nur noch der Versicherungsnehmer ausgeschlossen, der einen Unfall absichtlich herbeiführt. Bei grob fahrlässigem Verschulden darf zumindest auf eine Teilerstattung durch die Versicherung gehofft werden.


Beispielsfall

Die folgende Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall basiert auf einem Fall mit einer Haftungsquote „Fifty-fifty“ und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Bei der Regulierung von Haftungsschäden aus der Praxis ist das Ergebnis fast immer, dass der Kunde trotz der Mithaftung in der Regel seinen Schaden nahezu vollständig ausgeglichen bekommt.

A. Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung

Im Rahmen eines Reparaturschadens sind insgesamt folgende Schadenpositionen entstanden:

Reparaturkosten 10.000 Euro
Wertminderung 1.000 Euro
Sachverständigenkosten 800 Euro
Abschleppkosten 600 Euro
Nutzungsausfallentschädigung 700 Euro
Schadenpauschale 25 Euro
Gesamt 13.125 Euro

Bei einer Haftungsquote von 50 % erhält der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nur 6.562,50 Euro. Damit verzichtet der Geschädigte auf weitere 6.562,50 Euro, die er zu Gunsten der eigenen Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen könnte.

B. Regulierung durch die eigene Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind normalerweise nur die Reparaturkosten und Abschleppkosten gedeckt.

  • Die Wertminderung,
  • die Sachverständigenkosten,
  • die Nutzungsausfallentschädigung und
  • die Schadenpauschale

werden nur mit Zustimmung der Versicherungsgesellschaft getragen.

Reparaturkosten 10.000 Euro
Abschleppkosten 600 Euro
abzüglich Selbstbeteiligung 500 Euro
Gesamt 10.100 Euro


Die ungedeckten Kosten des Geschädigten belaufen sich auf 13.125 € abzüglich von der Kaskoversicherung erstatteten 10.100 € = 3.025 €.

C. Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung und die eigene Vollkaskoversicherung - Quotenregelung

Durch die Quotenregelung kann der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall beide Versicherungen (die gegnerische Haftpflichtversicherung und die eigene Vollkaskoversicherung) in Anspruch nehmen.Zuerst wird die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen und die weiteren nichterstatteten offenen Posten werden anschließen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet.


Diese Schäden muss die gegnerische Haftpflichtversicherung regulierenden

100 % 50 %
Selbstbeteiligung 500 Euro
Wertminderung 1.000 Euro
Sachverständigenkosten 800 Euro
Abschleppkosten 600 Euro
Nutzungsausfallentschädigung 350,00 Euro
Schadenpauschale 12,50 Euro
Gesamt 2.900 Euro 362,50 Euro

D. Schadensregulierung für den Geschädigten nach der - Quotenregelung

Diese Schäden muss die gegnerische Haftpflichtversicherung regulieren

eigene Kaskoversicherung 9.600,00 Euro
gegnerische Haftpflichtversicherung zu 100 % 2.900,00 Euro
gegnerische Haftpflichtversicherung zu 50 % 362,50 Euro
Gesamt 12.862,50 Euro
offen 262,50 Euro


E. Höherstufungsschaden

Als Sachfolgeschaden kann der Geschädigte zusätzlich im Rahmen eines Feststellungsantrages seinen Höherstufungsschaden geltend machen, damit der Geschädigte durch die vorausgegangenen Schadensregulierung den Verlust seines Schadenfreiheitsrabatts in der Vollkaskoversicherung ersetzt bekommt.