Benutzer:Falkmart/Illegal

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Illegaler Vogelfang durch direktes Bejagen oder den Fang von Vögeln ist ein weltweit verbreitetes Phänomen der Wilderei. In Südeuropa und Nordafrika werden jährlich Millionen, meist ziehender Vögel aller Größen entgegen der nationalen Jagd- und Naturschutzgesetze gefangen oder geschossen.

Methoden und Techniken

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Bei der Illegalen Vogeljagd kann zwischen zwei grundsätzlichen Methoden unterschieden werden: Der Abschuss von Vögeln durch Langfeuerwaffen und der Fang mittels Netzen und Leimruten. Bei letzterer Methode werden die Vögel unmittelbar nach der Entnahme getötet, sofern sie nicht in den Fangeinrichtungen selbst verendet sind. Eine kleine Zahl an Vögeln wird für die Käfighaltung gefangen.

  • Abschuss: Vor allem Greif-, Hühner- und Entenvögel werden mittels Flinten (Schrotgewehre) gewildert.
  • Netze: In großem Maßstab werden illegal Netze in Wäldern aufgespannt. Während teilweise wenig professionelle Netze aus dem Sportbereich eingesetzt wurden, arbeiten professionelle Wilderer mit den für den wissenschaftlichen Vogelfang konzipierten Japannetzen und Teleskopstangen. Die Vögel werden meist mittels Attrappen und Lockmitteln in den frühen Morgenstunden und vor Sonnenuntergang angelockt. Bei der Entnahme aus den Netzen werden die Singvögel mittels Genickbruch getötet.
  • Leimruten: Beim Fang von Singvögeln mittels Leimruten werden Stöckchen mit sogenanntem Vogelleim, einer sehr zähen und klebrigen Masse, bestrichen. Während zur römischen Zeit die Masse aus den Beeren der Misteln (Viscum spp.) gewonnen wurde und mit eingedicktem Birnen- und Pflaumensaft sowie Honig aufbereitet wurde, kommen heute synthetische Klebstoffe zum Einsatz.

Rechtliche Situation

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Die Vogeljagd wird in den meisten Ländern der Welt durch Jagd- und Naturschutzgesetze geregelt. Länder, die die internationalen Abkommen zum Schutz ziehender Arten unterzeichnet haben, verpflichten sich damit, ihr nationales Recht entsprechend anzupassen.

Situation in einzelnen Ländern

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Zur Wahrung von Traditionen erlaubt Schweden Schlingen, Frankreich Schlingen, Netze, Steinschlagfallen und Leimruten, Spanien Leimruten und Netze sowie Italien und Malta Netze.

Der NABU weist in einer Arbeit von 2001[1] auf die Verfolgung teilweise geschützter Vogelarten hin. Da die Verwendung von Vogelfallen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, schien illegaler Vogelfang der Vergangenheit anzugehören. Die seit den 1970er Jahren ermittelten Fälle widerrechtlicher Nachstellung mit Fallen, zeichnen ein anderes Bild: Trotz des bestehenden Anwendungsverbotes werden nach wie vor Vogelfallen produziert, verkauft und auch gesetzeswidrig zum Fang von geschützten Vogelarten, wie z. B. Habicht, Mäusebussard, Seeadler, Wanderfalke, Rot- und Schwarzmilan eingesetzt. Gefangen werden diese Greifvögel vor allem von Haltern von Zier- und Nutzvögeln. So wird besonders intensiv der Habicht durch Tauben- und Geflügelhalter verfolgt. Der NABU vermutet durch die illegale Nachstellung beim Habicht regional erhebliche Bestandseinbrüche bis hin zum lokalen Verschwinden dieser Art. Das Fanggerät kann eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellen, speziell für spielende Kinder, die Fallen im Wald finden.

Der Schwerpunkt der bekannt gewordenen Fälle lag im Bundesland Brandenburg, wo das dortige Landesumweltamt (LUA) umfangreiche Ermittlungen in diesem Bereich durchführte. Auch Fälle aus anderen Bundesländern zeigen laut NABU, dass die illegale Verfolgung geschützter Vogelarten offensichtlich bundesweit an der Tagesordnung ist, insbesondere in Bezug auf Greifvögel. Vom Landgericht Münster wurden im März 2012 zwei Münsterländer Vogelhändler, die Nester bedrohter Vogelarten geplündert und deren Inhalt im Internet verkauft hatten, zu Haftstrafen von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, zudem müssen sie die Verfahrenskosten in Höhe von 95.000 € tragen.[2]

Tierschützer fordern ein generelles Verbot von Herstellung, Verkauf und Verwendung von Vogelfallen, nicht selektiven Fallen, Netzen und Leimen im Rahmen der Novellierung der BArtSchV und ein Besitzverbot für die Fallen. Abhilfe könnte ein eingeschränkter Verkauf jagdlich zugelassener Fallen nur an berechtigte Personen durch Vorlage einer Jagdberechtigung schaffen.[3]

Das Bejagen wie auch der eigentliche Vogelfang ist in Österreich prinzipiell streng verboten, oder zumindest jagdrechtlich genau reglementiert.

Eine Ausnahme bildet ein legaler traditioneller Vogelfang im oberösterreichischen Salzkammergut,[4] der auch heute noch stattfindet. Dabei werden aber nur ausgewählte Exemplare gewisser Singvögelarten mit Fangkäfigen oder Netzkloben gefangen, um sie zu überwintern, und im Frühling wieder freizulassen. Das geht auf eine alte bäuerliche Sitte zurück, winterbalzende Vögel temporär als Haustier zu halten, und ist mit Wettbewerben zu besonders schönen, gesunden und schön singenden Exemplaren verbunden. Da es Diskussionen aufgrund von Misverständnissen der Intention eines regionalen Arten- und Bestandsschutzes seltener Vogelarten kam, erklärte die österreichische UNESCO-Kommission 2010 den Vogelfang im Salzkammergut in den strengen ortsüblichen Regeln[5] (Erlaubnisse nach Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, Oö. Artenschutzverordnung 2003, Vereinssatzungen) zu einem geschützten Kulturerbe.

Die genaue Zahl der in Ägypten gefangenen Vögel lässt sich nur schätzen, liegt aber nach Angaben des NABU, der sich auf Expertenmeinungen bezieht, jährlich im zweistelligen Millionenbereich. 2013 berichteten Reporter des Bayerischen Rundfunks über Fangnetze mit einer Länge von insgesamt 700 Kilometern. Die Netze sind denen eines Ballschutzes von Sportanlagen gleich. Die Netze reichen von der libyschen Grenze bis fast nach Gaza. Auch die wenigen Bäume werden zu Fallen umfunktioniert: Reusennetze werden zwischen El Alamein und Alexandria verwendet. Neuntöter gehören zu den dort am häufigsten gefangenen Vögeln. Diese Form des Vogelfangs ist auch in Ägypten zum großen Teil illegal und erfüllt den Tatbestand der Wilderei. So gibt es gesetzliche Vorgaben für Mindestabstände zwischen den Netzen und maximale Höhen, an die sich jedoch niemand hält. Ägypten hat internationale Abkommen zum Vogelschutz unterzeichnet, doch auch daraus resultierende Regeln werden bei der schwierigen politischen Lage 2013 nicht befolgt und Verstöße nicht geahndet.[6]

In Norditalien, in Kalabrien und auf Sizilien wurden Singvögel lange Zeit mittels Leimruten bejagt. Vor allem an der Straße von Messina wurden Greifvögel, vor allem Wespenbussarde, Opfer von Wilderern. Ab 1982 engagierte sich die BAG Migration Unlimited zusammen mit Liga Ambiente, LIPU, dem WWF Sizilien und anderen Organisationen aktiv gegen die Vogeljagd. Zu Zugzeiten fanden "Zugvogelcamps" statt und die Kooperation mit der Forstpolizei wurde intensiviert. Heute ist die Vogeljagd in Süditalien ein kaum mehr wahrnehmbares Phänomen.

Die maltesischen Inseln gehören zu den bedeutendsten Rastplätzen europäischer Zugvögel. Vögel rasten vor allem bei schlechtem Wetter zwischen Südeuropa und Nordafrika auf den Inseln.

Die Jagdzeit auf Singvögel auf Malta dauert von September bis Mai. Nach maltesischem Jagdrecht dürfen bestimmte Vogelarten außerhalb der geschlossenen Ortschaften fast überall gejagt werden. International als problematisch wird angesehen, dass die maltesische Regierung eine Reihe in ihrer Population gefährdeter Sing-, Wat- und Wasservögel (Bekassine, Wachtel, Zwergschnepfe und Kampfläufer) zum legalen Abschuss freigibt. Im September 2009 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Freigabe der Frühjahrsjagd in den Jahren 2004 bis 2007 gegen europäisches Recht verstieß[7].

Weit verbreitet ist auch der Handel mit Ziervögeln. In Fanganlagen erbeutete Stieglitze, Zeisige und Blaumerlen werden teilweise nicht artgerecht in Käfigen gehalten.

Die politische Lobby der maltesischen Jäger ist in regionalpolitischen Zusammenhängen und gesetzgebenden Institutionen sehr stark.

Sowohl in der Republik Zypern, wie auch im nicht anerkannten Nordzypern ist die Vogeljagd ein gesamtgesellschaftliches Problem. Etwa 30.000 Schützen in Nordzypern jagen u.a. Singvögel während der Zugzeiten.[8] Vor allem der Fang von Singvögel mittels Leimruten und Japannetzen ist weit verbreitet. Teilweise werden eigene kleine Wäldchen angelegt und bewässert um ein artifikales Habitat zu schaffen, welches allein dem Zweck des Vogelfangs dient. Weit verbreitet ist auch das Aufbauen von Netzen auf den nicht eingezäunten Geländen der Britisch Forces at Cypros in Akrotiri und Dekelia durch Zyprioten. BirdLife Zypern und KUSKOR engagieren sich aktiv mit regelmäßigen Kontrollen gegen die illegale Vogeljagd.

  1. Autor: Claus Mayr (PDF; 1,1 MB)
  2. Komitee gegen den Vogelmord e.V.: Angebliche Vogelzüchter vom Landgericht Münster verurteilt (22. März 2012), abgerufen 30. Mai 2012
  3. aus dem Wiki artikel "Vogelfang" übernommen
  4. Erste Eintragungen in das Nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich (pdf). Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe – Österreichische UNESCO-Kommission, 19. März 2011, abgerufen am 29. August 2015.
  5. 500 Vogelfang-Lizenzen im Salzkammergut ausgestellt. salzi.at, 15. September 2011, abgerufen 30. Mai 2012.
  6. http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/zugvoegel/jagd/aegypten/15708.html
  7. EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-76/08
  8. http://www.nabu.de/nabu/nh/2010/1/11929.html