Antreteordnung
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Eine Antreteordnung regelt beim Militär oder bei Hilfsorganisationen wie der Feuerwehr die Ordnung, mit der die Truppe in bestimmten Situationen anzutreten hat. Die Antreteordnungen können Personen oder Funktionen anordnen.
Bundeswehr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Antreteordnung legt fest, welche Person beim Antreten wo zu stehen hat. Diese Ordnung wird üblicherweise zu Beginn der Dienstzeit festgelegt.
Feuerwehr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hier regelt die Antreteordnung, wie sich die Trupps nach dem Kommando „Absitzen“ oder „Gefahr - Alle sofort zurück!“ hinter dem Fahrzeug aufstellen. Nach FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ ist die Antreteordnung hier zweireihig und lautet vom Einheitsführer aus gesehen von links nach rechts: Maschinist und Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp. Ist ein anderer Antreteort als hinter dem Fahrzeug sicherer, beispielsweise zum Schutz vor fließendem Verkehr, kann auch an anderer Stelle angetreten werden.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3). (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008 .